
Die Energieeinsparverordnung
Das Heizen und Kühlen verursacht allein zwei Drittel des Gesamtenergie- verbrauchs eines Gebäudes.
Durch den hohen Anteil an Bestandsgebäuden (ca. 80 %) wird der größte Teil durch fehlenden bzw. schlechten Wärmeschutz schlichtweg verschwendet. Durch die Umsetzung bewährter Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kann der Gebäudeenergiebedarf um 70 % bis 90 % reduziert werden. Und hier setzt die Energieeinsparverordnung (EnEV) an.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gehört zum deutschen Baurecht. In ihr schreibt die Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch von Gebäuden vor. Die EnEV löste die Wärmeschutzverordnung 1995 (WSchVO95) und die Heizungsanlagenverordnung 1998 (HeizAnlV98) ab und fasst sie zusammen. Die erste Fassung der EnEV trat am 1. Februar 2002 in Kraft.
Die EnEV gibt einzuhaltende Höchstwerte für den theoretischen Bedarf an Primärenergie sowie den mittleren U-Wert des Gebäudes vor und achtet auf den sommerlichen Wärmeschutz.
Auf diese Weise werden Anforderungen an die Anlagentechnik des Gebäudes gestellt, gleichzeitig wird durch die Begrenzung des mittleren U-Wertes jedoch die weiterhin große Bedeutung einer effizient gedämmten Gebäudehülle unterstrichen.
Mit der Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes soll die Energieverschwendung für die Kühlung vermieden werden.
