Die Energieeinsparverordnung
Heizung und Kühlung sind die größten Energieverbraucher in Gebäuden und verursachen alleine rund zwei Drittel des Energieverbrauchs eines Gebäudes. Allerdings wird ein Großteil dieser Energie durch eine schlechte Gebäudedämmung schlichtweg verschwendet. Durch die Umsetzung bewährter Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kann der Gebäudeenergiebedarf um 70 % bis 90 % reduziert werden. Und hier setzt die Energieeinsparverordnung (EnEV) an.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gehört zum deutschen Baurecht. In ihr schreibt die Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch von Gebäuden vor. Die EnEV löste die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung vom 4. Mai 1998 (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Die erste Fassung der EnEV trat am 1. Februar 2002 in Kraft.
Die EnEV gibt einzuhaltende Höchstwerte für den theoretischen Bedarf an Primärenergie sowie den mittleren U-Wert des Gebäudes vor. Auf diese Weise werden sowohl Anforderungen an die Anlagentechnik des Gebäudes gestellt, gleichzeitig wird durch die Begrenzung des mittleren U-Wertes jedoch die weiterhin große Bedeutung einer effizient gedämmten Gebäudehülle unterstrichen.
