Anforderungen an Neubauten
Bei Neubauten (sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude) ist der Jahres-Primärenergiebedarf die maßgebliche Nachweisgröße. Dieser wird durch die Begrenzung der Transmissionswärmeverluste ergänzt. Die jeweils zulässigen Höchstwerte können den Anlagen der EnEV entnommen werden. Die energetischen Eigenschaften des Neubaus sind in einem Energieausweis zu dokumentieren.

Daneben gibt es Sonderfälle, bei denen sich das Nachweis- bzw. Rechenverfahren vereinfacht (z. B. kleine Gebäude nach § 8, Wohngebäude mit Fensterfläche bis 30 %, etc.).
"Nichtwohngebäude" ersetzen die "Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen" der EnEV 2002. Hintergrund ist die neu entwickelte DIN V 18599, die die detaillierte Berücksichtigung verschiedener Nutzungszonen in einem Gebäude ermöglicht. Die Besonderheiten von Nichtwohngebäuden bis hin zu Produktionseinrichtungen lassen sich damit deutlich differenzierter abbilden. Einsparpotentiale können somit planerisch exakter ermittelt und zugeordnet werden. Neu ist in der Folge der Energieausweis auf der Grundlage des Jahres-Primärenergiebedarfs auch für Nichtwohngebäude. Er ersetzt den bisherigen Wärmebedarfsausweis.
