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Anforderungen an Neubauten

Bauherren eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes müssen die erhöhten Anforderungen der EnEV 2009 beachten: Die zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist nun um 30 % gesunken.

Die Einhaltung eines Mindestwärmeschutzes der Außenbauteile ist nach wie vor die zweite Grundforderung der EnEV 2009. Parallel zum geminderten zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf ist der erforderliche Wärmeschutz der Gebäudehülle um ca. 15 % erhöht worden. Als Maßstab gelten nach wie vor die U-Werte der Außenbauteile, die die wärmeübertragende Gebäudehülle bilden.

Der methodische Ansatz für den Nachweis von Wohngebäuden ist ebenfalls neu: Der Jahres-Primärenergiebedarf eines zu errichtenden Wohngebäudes darf den Jahres-Primärenergiebedarf eines entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten. Das Prinzip ist aus der EnEV 2007 bereits für Nichtwohngebäude bekannt. Das Referenzgebäude hat die gleiche Geometrie, die gleiche Gebäudenutzfläche sowie die gleiche Ausrichtung wie das geplante Wohngebäude. Details zur Ausführung des Referenzgebäudes sind in der EnEV 2009 tabellarisch aufgelistet. Für den Nachweis kann das neue Rechenverfahren nach DIN V 18599 oder alternativ das bekannte Verfahren nach DIN4108-6 verwendet werden.