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Forderung und Förderung

Der Klimawandel setzt die Regierung unter erheblichen Aktionsdruck. Die bessere Dämmung von Gebäuden beispielswiese ist deshalb heute kein alternatives Gebot mehr, sondern ein Muss – was auch gesetzlich geregelt wird.

So fordert die aktuelle Energieeinsparverordnung, dass Bauherren ihre neuen Gebäude energieeffizient planen und bauen. Inhaltlich ist dies vielfach mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) verbunden. Für den Fall des Nutzerwechsels – also bei Verkauf oder Vermietung – ist für Gebäude außerdem ein Energieausweis verpflichtend, der Auskunft über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes gibt.

Aber es gibt nicht nur staatliche Vorschriften, sondern auch finanzielle Anreize. So hat die Bundesregierung im Jahr 2001 als Bestandteil des nationalen Klimaschutzprogramms das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgelegt. Hiermit fördert der Staat Maßnahmen zur CO2-Minderung und zur Einsparung von Energie in Wohngebäuden. Darunter fallen eine effizientere Gestaltung der Heizanlage oder der Gebäudehülle, etwa durch die Wärmedämmung von Dach und Außenwänden oder die Erneuerung der Fenster. Insgesamt sind über 1,4 Milliarden Euro pro Jahr für zinsgünstige Darlehen und Subventionen vorgesehen.

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