Zur Begrenzung der Wärmeverluste von Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen schreibt die die Energieeinsparverordnung "EnEV" (ab dem 01.11.2020 das Gebäudeenergiegesetz "GEG") als gesetzliche Grundlage eine Dämmung des Heizungs- bzw. Warmwassersystems vor. Die Dämmdicken werden in Abhängigkeit vom Rohrdurchmesser vorgegeben.
Es dürfen nur Dämmstoffe zum Einsatz kommen, die einen amtlich anerkannten Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit bei 40 °C von 0,035 W/(m•K) aufweisen. Werden Dämmstoffe mit schlechteren Dämmeigenschaften eingesetzt, müssen die Dämmstoffdicken entsprechend größer dimensioniert werden.
Wärmeschutz nach EnEV/GEG
Die EnEV gibt Mindestanforderungen für die Dämmdicke von Rohrleitungen und Armaturen vor. Den Regelfall stellt die sogenannte 100%-Dämmung dar. Das heißt alle warmgehenden Rohrleitungen wie Heizungsleitungen (HZ), Trinkwasser warm (PWH) und Trinkwasser Zirkulation (PWH-C) sind mit einer Dämmstärke zu ummanteln, die mindestens dem Innendurchmesser der Rohrleitung entspricht. Dies gilt bei Verwendung von Dämmstoffen mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m•K). Beim Einsatz von Dämmstoffen mit höherer Wärmeleitfähigkeit sind die Dämmstärken anzupassen.
Für einige Einbausituationen werden Ausnahmen beschrieben. Diese können zu geringeren Dämmstärken (50%) oder zu höheren Dämmstärken (200%) führen. Zusätzlich werden Anforderungen für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen genannt.
Beispiele für die richtige Umsetzung der EnEV/GEG-Anforderungen
Die nachfolgenden Tabellen zeigen praxisrelevante Beispiele für die richtige Umsetzung der EnEV-Anforderungen nach Anlage 5 (zu § 10 Abs.2 und § 14 Abs. 4), Tabelle 1, bzw. GEG-Anforderungen nach Anlage 8 (zu den §§ 69, 70 und 71 Abs. 1).
Rohrleitungen | Dämmstärke | |
Heizung1) | Trinkwasser warm | |
in unbeheizten Räumen und Kellerräumen | 100% | 100% |
in Außenbauteilen (Wände, Decken..) | ||
in Bauteilen zwischen einem unbeheizten und beheiztem Raum | ||
in Schächten und Kanälen | ||
Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer, unterschiedlicher Nutzer | ||
im Fußboden verlegte Leitungen gegen Erdreich | ||
in Wand- und Deckendurchbrüchen (Abschottungsbereich) | 50% | 50% |
im Kreuzungsbereich von Leitungen | ||
an Leitungsverteilern | ||
an zentralen Leitungsverteilern | ||
Armaturen | ||
in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer | 50% | 50% |
im Fußbodenaufbau (auf der Rohdecke, unter Estrich) | 6mm | 100% |
in beheizten Räumen eines Nutzers (und absperrbar1)) | keine Anforderung | 100% |
in Bauteilen zwischen beheizten | ||
Stichleitungen bis zu einem Wasserinhalt von 3 Litern, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind und sich in beheizten Räumen befinden. | keine Anforderung | |
an Außenluft angrenzend | 200% | 200% |
Die entsprechenden Abschnitte im Originaltext finden Sie nachfolgend: