Neben der Förderung von kompletten Sanierungen werden auch energetische Einzelmaßnahmen gefördert, wie z. B. die Dämmung des Dachs, der Fassade, des Dachbodens oder der Kellerdecke. Und dies seit Ende Januar zu verbesserten Konditionen.
Im Gegensatz zur steuerlichen Förderung können bei der KfW auch Dämmmaßnahmen geltend gemacht werden, die in nicht selbstgenutztem – also in vermietetem – Wohneigentum durchgeführt werden.
Die KfW vergibt zur Förderung energetischer Einzelmaßnamen entweder einen zinsgünstigen Kredit inkl. Tilgungszuschuss (Programm 152) oder einen Investitionszuschuss (Programm 430). Je nachdem, ob Sie die Dämmmaßnahmen aus Rücklagen bestreiten können oder einen Kredit benötigen.